Ein inhabergeführtes Unternehmen stellt in der Regel ein Lebenswerk dar. Die Gefahr ist groß, dass das Unternehmen mit dem Ausscheiden oder dem Tod des Inhabers zugrunde geht, weil versäumt wurde, rechtzeitig einen Nachfolger zu benennen oder einzuarbeiten. Dieser Fall kann auch bei plötzlicher Krankheit oder plötzlichem Tod eintreten. Es ist daher immens wichtig, sich rechtzeitig und frühzeitig Gedanken über die Unternehmensnachfolge zu machen. Nur so können die eigene Familie und der eigene Ruhestand abgesichert werden. Vertrauen Sie bitte nicht darauf, dass sich das alles schon von alleine regeln wird. Es ist besser, alles durchdacht und geregelt zu wissen. Dann können Sie viel entspannter Ihren Ruhestand oder neue Projekte planen.
Bei der Übergabe oder Übernahme eines Unternehmens sind eine Vielzahl von steuerlichen und rechtlichen Aspekten zu beachten. Dazu ist unbedingt kompetente Unterstützung notwendig. Neben den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern kann hier ein kompetenter Steuerberater helfen, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist. Dieser wird Ihnen zunächst alle Möglichkeiten einer Nachfolge vorstellen und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die aktuelle Stellung am Markt analysieren. Danach wird gemeinsam erarbeitet, wie eine Nachfolgeregelung aussehen könnte.
Bei einer Unternehmensnachfolge können diverse finanzielle, steuerliche, rechtliche und auch psychologische Probleme auftreten. Das fängt bei der Verkaufspreisfindung an und geht über die Suche nach einem geeigneten Nachfolger hin zu rechtlichen und steuerlichen Abgrenzungen und Vertragsbestandteilen. Fehler, die hier begangen werden, können viel Geld kosten. Mit Hilfe einer kompetenten Beratung können diese Fehler vermieden und der Weg in eine entspannte und abgesicherte Zukunft geebnet werden.
Anschließend führen wir ein kostenloses Erstgespräch mit Ihnen.
Es gibt diverse Möglichkeiten, eine Unternehmensnachfolge zu regeln. Die Entscheidungen sollte gut überlegt sein und durch Steuerberater und Rechtsanwalt beratend begleitet werden. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Falls der bisherige Inhaber in den Ruhestand gehen möchte oder aus gesundheitlichen Gründen das Unternehmen nicht mehr leiten kann, kommt ein Verkauf in Frage. Mit dem Verkaufserlös kann dann der Ruhestand finanziert werden. Ein Verkauf benötigt eine längere Vorlaufzeit, damit ein optimaler Verkaufspreis erzielt werden kann. Vermieden werden sollte auch unbedingt ein kurzfristiger Notverkauf durch die Erben.
Eine Alternative zum Verkauf ist die Verpachtung. Der neue Geschäftsleiter zahlt eine feste monatliche Summe, die für den Inhaber den Lebensunterhalt sichern kann. Auf diese Art können auch Phasen, in denen ein Verkauf schwierig ist, überwunden werden. Eventuell kann sich so auch ein Dritter versuchsweise einarbeiten und später zum Käufer und Nachfolger werden.
Ein Verkauf auf Rentenbasis bedeutet sowohl für Käufer als auch für Verkäufer ein gewisses Risiko. Andererseits bringt die regelmäßige Rentenzahlung für den Verkäufer viel Sicherheit und für den Käufer kann es eine gute Möglichkeit sein, die Finanzierung besser zu organisieren. Lassen Sie sich unbedingt beraten, ob diese Art des Verkaufs für Sie steuerlich Sinn macht.
Es kann aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, ein Unternehmen nicht zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu verschenken. Entweder als Ganzes oder in Teilen. Dies bietet sich vor allem an, wenn die Nachfolge innerhalb der eigenen Familie geregelt wird. Lassen Sie sich hierzu unbedingt umfassend steuerlich und rechtlich beraten.