Der Gesundheitsbereich stellt steuerrechtlich gesehen eine Ausnahme in Bezug auf die Mehrwertsteuer dar. Heilbehandlungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, dies gilt jedoch nicht für alle Behandlungen. Eine auf Ärzte und den medizinischen Bereich spezialisierte Steuerberatungskanzlei wie TSL kennt sich in diesem Sonderthema gut aus und kann alle Abrechnungen korrekt bearbeiten. Darüber hinaus kann die TSL Steuerberatungskanzlei betriebswirtschaftliche Beratungen zur Optimierung von Umsatz und Ertrag anbieten und natürlich die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung übernehmen, inklusive der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Ärzte und Anbieter von Gesundheitsleistungen fühlen sich oft beim Thema Umsatzsteuer überfordert. Es ist sehr aufwendig, im Detail zu unterscheiden, welche Leistungen mit und welche Leistungen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden müssen. Ein guter Steuerberater kann hier Entlastung schaffen, so dass dem Arzt wieder mehr Zeit für Behandlungen und für seine Patienten bleibt. Darüber hinaus kann ein spezialisierter Steuerberater auch bei Praxisübernahmen oder Praxisgründungen begleiten. Dies fängt an bei der Finanzierungsberatung und geht hin zu regelmäßigen Analysen, die Grundlage für eine Optimierung des Angebotes an Zusatzleistungen sein können.
Bei selbständigen Ärzten kann ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung übernehmen, die EÜR erstellen und auch die komplizierte Umsatzsteuerverrechnung vornehmen. Darüber hinaus unterstützt ein Steuerberater bei Übernahme oder Abgabe einer Praxis.